Arbeitsvermittlung, Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit – was ist der Unterschied?

Im Begriffsdschungel der Personaldienstleistungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer schnell den Überblick verlieren. Wir von Interstaff Pro aus Hamburg bringen Ordnung in dieses Durcheinander und erklären Ihnen, welche Begriffe zu welchen Tätigkeiten gehören.

Gibt es einen Unterschied zwischen Zeitarbeit und Personalleasing?

Zeitarbeit, Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit sind Synonyme für ein und dasselbe Modell: Ein

Arbeitnehmer (Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter) wird von seinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma bzw. Personaldienstleister) an ein drittes Unternehmen (Entleiher) für einen bestimmten Zeitraum entliehen. Dabei ist der Arbeitnehmer fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und bezieht von dieser sein Gehalt. Der Entleihbetrieb muss für die Leihe des Arbeitnehmers neben dessen Gehalt auch ein zusätzliches Entgelt an den Personaldienstleister zahlen.

Die Zeitarbeit bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. So haben Sie als Arbeitnehmer die Chance, nach langer Erwerbslosigkeit wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen. Zudem lernen Sie unterschiedliche Unternehmen kennen und können sich neben Ihrer Tätigkeit beruflich weiterbilden. Wenn Sie Arbeitgeber sind, können Sie mit dem Modell der Arbeitnehmerüberlassung Personalengpässe abfangen, indem Sie sich kurzfristig Arbeitnehmer ausleihen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Zeitarbeit?

Während Zeitarbeit und Personalleasing Synonyme sind, beschreibt Arbeitsvermittlung einen anderen Sachverhalt. So geht es bei der Arbeitsvermittlung, die auch Personalvermittlung genannt wird, um das Zusammenführen von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern. Auch diese Tätigkeit wird von einem Personaldienstleister durchgeführt, der im Auftrag eines Arbeitgebers nach einer qualifizierten Fachkraft für eine zu besetzende Stelle sucht. Nach einer Bewerbervorauswahl schlägt der Personaldienstleister dem Auftraggeber geeignete Kandidaten vor, zwischen denen er dann eine endgültige Entscheidung treffen kann.

Somit sind die entscheidenden Unterschiede zur Zeitarbeit folgende vier Punkte:

  • Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer
  • Personalvermittlung entleiht nicht den Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer wird ausgewählt und beim Auftraggeber fest angestellt
  • Arbeitsverhältnis besteht zwischen Arbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen

Was bedeutet der Begriff Personaldienstleistung?

Nachdem Sie nun den Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung kennen, fragen Sie sich womöglich noch, was Personaldienstleistung bedeutet. Dies ist ein Oberbegriff für alle Tätigkeiten, die sich mit der Gewinnung, dem Einsatz und der Freisetzung von Personal beschäftigen. Dazu zählen sowohl Zeitarbeit als auch Arbeitsvermittlung.

Personaldienstleistung umfasst aber auch Interim-Management und Outplacement. Während es beim Interim-Management um die Optimierung von Personalstrukturen während einer Krise geht, erhalten ausscheidende Arbeitnehmer durch das Outplacement-Modell finanzielle Unterstützung des ehemaligen Arbeitgebers, damit diese eine neue berufliche Herausforderung angehen können. Durch Outplacement wird verhindert, dass entlassene Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit fallen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Interesse an bestimmten Personaldienstleistungen haben, dann wenden Sie sich an Interstaff Pro aus Hamburg. Wir helfen Ihnen gerne weiter!